Medizinstrafrecht/Arztstrafrecht –(M)eine besondere Verantwortung

Ein Überblick

Als Arzt/Ärztin stehen Sie täglich im Spannungsfeld hoher Anforderungen an Sie als Mensch und als Berufsausübender; verschieden schwere Erkrankungen, Patienten mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Ansprüchen, Zeitdruck, Hektik, eine kaum noch zu überschauende Bürokratie und schnell zu treffende, manchmal weitreichende, Entscheidungen.
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, davor ist auch der Mediziner und Heilmittelerbringer nicht gefeit. Anders, als in vielen anderen Bereichen jedoch haben Fehler in diesem Berufszweig häufig verheerende Auswirkungen – auf den Patienten, aber auch auf den Behandelnden!

Das medizinstrafrechtliche/arztstrafrechtliche Verfahren nimmt schneller und drastischer als in anderen strafrechtlichen Bereichen existentiell bedrohliche Formen an. Neben dem rein strafrechtlichen Vorwurf (z.B. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte oder im Abrechnungsbereich) mit seinen möglichenFolgen, der oftmals eine tiefe eigene Verunsicherung auslöst, kommen der rufschädigende Aspekt und nicht zuletzt der drohende Widerruf der Approbation und somit Vernichtung der beruflichen Existenz hinzu.

Nicht selten geht das Verfahren einher (und dies ist oft der Moment, in dem Sie überhaupt erst von den strafrechtlichen Ermittlungen erfahren!) mit Durchsuchung der Praxisräume und Ihrem privaten Zuhause, im Zusammenspiel mit Beschlagnahme von Arzt- und Patientenunterlagen. Oft erfolgen diese Zugriffe (Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse) früh am Morgen, wenn der Praxisalltag gerade startet oder noch gar nicht richtig angelaufen ist, und konfrontiert so auch unmittelbar das Praxispersonal mit der Situation. Unmittelbar sind die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag, so daß an einem solchen Tag eine Praxis o.ä. (nahezu) lahmgelegt werden kann.


Daher ist es wichtig, spätestens (!) bei / mit Bekanntgabe eines strafrechtlichen Vorwurfs, der mit Ihrer Berufsausübung zusammenhängt, unmittelbar Kontakt zu mir, einer auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts/Arztstrafrechts erfahrenen Fachanwältin für Strafrecht, aufzunehmen, denn in diesem besonders sensiblen Gebiet des Strafrechts kommt es auf eine möglichst frühzeitige richtige Weichenstellung an, die in professionelle Hände gehört.


Von mir wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich eine konsequente Verteidigung im Medizinstrafrecht von der ersten Minute an und aus einem Guß für Sie übernommen. Dabei kooperiere ich, wenn die Sachlage es erfordert, mit ebenfalls sehr erfahrenen Fachanwälten für Medizinrecht, denn jedes Fachanwaltsgebiet hat, vergleichbar mit den unterschiedlichen Facharztrichtungen, ihre eigenen professionellen Kompetenzen. Ihre Interessen als mein/e Mandant/in stehen dabei jederzeit im Mittelpunkt, an denen sich alles Weitere und stets in Abstimmung mit Ihnen ausrichtet.

Auch für die Beratung – ob in der Planungsphase oder bei bereits bestehenden Verträgen – stehe ich Ihnen im Hinblick auf strafrechtliche Relevanz kompetent zur Seite.  Nicht zuletzt durch die inzwischen zwar nicht mehr so neu, aber doch noch eher zaghaft angewandten, Straftatbestände im Bereich der sog. “Korruption im Heilwesen” macht sich Verunsicherung breit; wer kann, wer darf noch mit wem wie kooperieren, welche Formen und Arten von Gemeinschaften, (Medizinischen Versorgungs-) Zentren (MVZ), ausgelagerten Bereichen (wie z.B. im Bereich Zahntechnik) sind (noch) zulässig, wo beginnt eine mögliche Strafbarkeit bei Kooperationsverträgen, was ist bei Fortbildungen noch oder nicht mehr zulässig – die Problemlagen und Fragestellungen sind so vielfältig wie Ihr beruflicher Alltag.

Sehen Sie dazu auch die verschiedenen Angebote an, zu denen Sie über die obige Navigation gelangen.