Strafrecht / Strafverteidigung – Fachanwältin für Strafrecht

Wer ein strafrechtliches Problem hat, ganz gleich, ob als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Betroffener in einem Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder Verkehrsstrafverfahren oder in sonstiger Weise, sieht sich mit einer Vielzahl daraus erwachsender Konsequenzen konfrontiert, die vor Familie, Freundeskreis, Arbeitsplatz, Vermieter etc. oft nicht Halt machen.

Schnell werden derlei Verfahren existenzbedrohend. Ob Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen und PCs etc., Untersuchungshaft, Sicherstellung oder gar „Einfrieren“ von Geldern, Vernehmung von Zeugen, die auch im Freundes-, Familien- oder Kollegenkreis angesiedelt sein könnten, Hauptverhandlungen (also der Prozeß vor Gericht), die sich oftmals über einen langen Zeitraum hinziehen können, Verlust des Arbeitsplatzes und damit einhergehend Verlust von Wohnung oder Haus – der Einschnitt, den ein Strafverfahren in Ihr Leben verursachen kann, ist meist tief.

In einer solchen Situation ist es für Sie besonders wichtig, sich nicht nur einem Anwalt anzuvertrauen, sondern sich einen erfahrenen und kompromißlosen Partner an die Seite zu holen, der sich mit allen Aspekten einer solchen Situation auskennt und weiß, was zu tun ist.

Daher haben Sie sich für eine Fachanwältin für Strafrecht entschieden.

Der Fachanwaltstitel ist eine Bezeichnung, die zu führen in einem förmlichen Verfahren durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer erlaubt wird.

Voraussetzung hierfür ist, daß der jeweilige Anwalt den Nachweis besonderer praktischer und theoretischer Kenntnisse in diesem speziellen Rechtsgebiet führt, sich also besonders intensiv in diesem Rechtsbereich betätigt hat und somit besonders gut auskennt.

Zu Ihrer Sicherheit als Mandant und somit aus Gründen der Qualitätssicherung ist dies kein einmaliger Vorgang; der Fachanwaltstitel darf nach der Verleihung nur weiter geführt werden, wenn jährlich ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang an Fortbildungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet absolviert und der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen wird.

Wenn Sie sich mit Ihrem strafrechtlichen Anliegen also einer Fachanwältin für Strafrecht anvertrauen, können Sie sicher sein, daß diese sich mit allen Aspekten einer solchen Situation auskennt, Erfahrung in Theorie und Praxis hat, stets auf dem aktuellen Stand ist und auch in Ihrem Fall weiß, was zu tun ist.