Medizin-/ Arztstrafrecht
Medizin-/Arztstrafrecht –eine besondere Verantwortung
Als Arzt stehen Sie täglich im Spannungsfeld hoher Anforderungen an
Sie als Mensch und als Berufsausübender; verschieden schwere
Erkrankungen, Patienten mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und
Ansprüchen, Zeitdruck, Hektik, eine kaum noch zu überschauende
Bürokratie und schnell zu treffende, manchmal weitreichende,
Entscheidungen.
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, davor ist auch der Mediziner und
Heilmittelerbringer nicht gefeit. Anders, als in vielen anderen
Bereichen jedoch haben Fehler in diesem Berufszweig häufig verheerende
Auswirkungen – auf den Patienten, aber auch auf den Behandelnden!
Das medizin-/arztstrafrechtliche Verfahren nimmt schneller und
drastischer als in anderen strafrechtlichen Bereichen existentiell
bedrohliche Formen an; neben dem rein strafrechtlichen Vorwurf (z.B.
Körperverletzungs- und Tötungsdelikte oder im Abrechnungsbereich) mit
seinen drohenden Folgen, der oftmals eine tiefe eigene Verunsicherung
auslöst und vielfach mit Durchsuchung und Beschlagnahme von Arzt- und
Patientenunterlagen direkt in den Arbeitsalltag einschlägt, so daß eine
Praxis o.ä. nahezu lahmgelegt werden kann, kommen der rufschädigende
Aspekt und nicht zuletzt der drohende Widerruf der Approbation und somit
Vernichtung der beruflichen Existenz hinzu.
Daher ist es wichtig, spätestens (!) bei Bekanntgabe eines
strafrechtlichen Vorwurfs, der mit Ihrer Berufsausübung zusammenhängt,
unmittelbar Kontakt zu einer auf dem Gebiet des Medizin-/Arztstrafrechts
erfahrenen Fachanwältin für Strafrecht aufzunehmen, denn in diesem
besonders sensiblen Gebiet des Strafrechts kommt es auf eine möglichst
frühzeitige richtige Weichenstellung an, die in professionelle Hände
gehört.
Hier wird- wenn rechtlich angezeigt in regelmäßig enger Kooperation mit
Fachanwälten für Medizinrecht – daher eine konsequente Verteidigung von
der ersten Minute an und aus einem Guß für Sie übernommen.
Auch für die Beratung – ob in der Planungsphase oder bei bereits bestehenden Verträgen – stehe ich Ihnen im Hinblick auf strafrechtliche Relevanz kompetent zur Seite. Nicht zuletzt durch die neu hinzugekommenen Straftatbestände im Bereich der sog. “Korruption im Heilwesen” macht sich Verunsicherung breit; wer kann, wer darf noch mit wem wie kooperieren, welche Formen und Arten von Gemeinschaften, (Versorgungs-) Zentren, ausgelagerten Bereichen (wie z.B. im Bereich Zahntechnik) sind (noch) zulässig, wo beginnt eine mögliche Strafbarkeit bei Kooperationsverträgen, was ist bei Fortbildungen noch oder nicht mehr zulässig – die Problemlagen und Fragestellungen sind so vielfältig wie Ihr beruflicher Alltag.